AgrarGeoSchDG
Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes (Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz - AgrarGeoSchDG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.01.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 9
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§ 24 AgrarGeoSchDG – Mitgliedstaatenübergreifende Kontrolle

Erstreckt sich das geografische Gebiet einer g.U., einer g.g.A. oder einer geografischen Angabe für Erzeugnisse des Spirituosenbereichs auf das Gebiet eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten, kann in Rechtsverordnungen nach den §§ 19 bis 23 auch die Art und Weise einer mitgliedstaatenübergreifenden Kontrolle geregelt werden.