ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
29.07.1994
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 7b G v. 24.7.2026 I Nr. 228
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§ 82 ALG – Grundsatz

Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen die Vorschriften der vorangegangenen Kapitel für Sachverhalte, die von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften der vorangegangenen Kapitel an nicht mehr oder nur noch übergangsweise eintreten können.