AltTZG 1996
Altersteilzeitgesetz (AltTZG 1996)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.07.1996
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 10 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
AltTZG 1996 vollständig anzeigen

§ 15a AltTZG 1996 – Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung

Haben die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach § 4 vor dem 1. April 1997 vorgelegen, erbringt die Bundesagentur die Leistungen nach § 4 auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in der bis zum 31. März 1997 geltenden Fassung vorliegen.