AltTZG 1996
Altersteilzeitgesetz (AltTZG 1996)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.07.1996
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 10 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
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§ 16 AltTZG 1996 – Befristung der Förderungsfähigkeit

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2010 sind Leistungen nach § 4 nur noch zu erbringen, wenn die Voraussetzungen des § 2 erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.