Die Zertifizierungsstelle erteilt die Zertifizierung nach §
2 Abs. 3, wenn ihr die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen sowie die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrags dem §
2 Absatz 1 oder Absatz 1a sowie dem §
2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des §
2 Absatz 2 entspricht.