Startseite
Inhaltsverzeichnis
AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 11 Tätigkeitsbericht
Die Kommission erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht.