AntiDopG
Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz - AntiDopG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
10.12.2015
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.3.2023 I Nr. 67
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§ 1 AntiDopG – Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen.