AO 1977
Abgabenordnung (AO 1977)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
16.03.1976
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24;
zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 6 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
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§ 140 AO 1977 – Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.