AOEG 1977
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (AOEG 1977)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
14.12.1976
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
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§ 17a AOEG 1977 – Kosten der Vollstreckung

Die Höhe der Gebühren und Auslagen im Vollstreckungsverfahren richtet sich nach dem Recht, das in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenordnung die Entstehung der Gebühr oder der Auslage knüpft.