AOEG 1977

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (AOEG 1977)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 14.12.1976
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
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§ 2  Fristen

Fristen, deren Lauf vor dem 1. Januar 1977 begonnen hat, werden nach den bisherigen Vorschriften berechnet, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Lauf einer Frist nur deshalb nicht vor dem 1. Januar 1977 begonnen hat, weil der Beginn der Frist nach § 84 der Reichsabgabenordnung hinausgeschoben worden ist.