AOEG 1977

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (AOEG 1977)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 14.12.1976
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
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§ 29  Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen

§ 163 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist für nach dem 31. Dezember 2016 getroffene Billigkeitsmaßnahmen auch dann anzuwenden, wenn sie Besteuerungszeiträume oder Besteuerungszeitpunkte betreffen, die vor dem 1. Januar 2017 abgelaufen oder eingetreten sind.