AOEG 1977

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (AOEG 1977)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 14.12.1976
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
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§ 31  Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

§ 138a Absatz 1, 2, 3, 6 und 7 der Abgabenordnung in der am 24. Dezember 2016 geltenden Fassung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. § 138a Absatz 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 24. Dezember 2016 geltenden Fassung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. § 138a Absatz 2 der Abgabenordnung in der am 29. Dezember 2020 geltenden Fassung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.