ASG
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz - ASG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
09.07.1968
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
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§ 37 ASG – Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Soweit nach Artikel 12a Abs. 3 des Grundgesetzes öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse begründet werden können, werden diese nach den Vorschriften geregelt, die für die Dienstverhältnisse im jeweiligen Bereich gelten.