AsylbLG
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
30.06.1993
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 5.8.1997 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.4.2026 I Nr. 112
Hinweise:
Änderung durch Art. 9 G v. 22.7.2026 I Nr. 222 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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§ 19 AsylbLG – Einmalzahlung für Kinder

Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ausgenommen von der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.