Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV 2009)
AtAV 2009 vollständig anzeigen
§ 25 AtAV 2009 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.