AtG
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.12.1959
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 15.7.1985 I 1565
zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 22.7.2026 I Nr. 224
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§ 41 AtG – Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept

Das integrierte Sicherungs-und Schutzkonzept besteht aus Sicherungsmaßnahmen des Genehmigungsinhabers der kerntechnischen Anlage oder Tätigkeit (erforderlicher Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter) sowie Schutzmaßnahmen des Staates.Die Maßnahmen werden aufeinander abgestimmt.