ATGV 2019
Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV 2019)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.06.2018
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 6.3.2025 I Nr. 78
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§ 16 ATGV 2019 – Übergangsregelungen

Auslandstrennungsgeld für dienstliche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1, die bis zum Tag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, wird nach den bisherigen Vorschriften gewährt oder weiter gewährt.