ATGV 2019
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Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV 2019)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
27.06.2018
Fundstelle:
BGBl I 2018, 891
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 6.3.
2025 I Nr. 78
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§ 6 ATGV 2019 – Arten des Auslandstrennungsgelds
Als Auslandstrennungsgeld werden gewährt:
1.
Entschädigung für getrennte Haushaltsführung, bestehend aus:
a)
Auslandstrennungstagegeld (§
7
),
b)
Auslandstrennungsübernachtungsgeld (§
8
) und
c)
Abgeltung auslandstrennungsbedingten Mehraufwands (§
9
),
2.
Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort (§
11
),
3.
Entschädigung, wenn am neuen Dienstort keine Auslandsdienstbezüge gezahlt werden (§
12
Absatz 7),
4.
Entschädigung im Einzelfall aus Sicherheitsgründen oder wegen anderer außergewöhnlicher Verhältnisse im Ausland (§
12
Absatz 8),
5.
Reisebeihilfen für Heimfahrten (§
13
).
Fußnoten:
(+++ § 6: Zur Nichtanwendung vgl. § 12 Abs. 7 +++)
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