eine Erläuterung, auf welche Art und Weise die begründete Bewertung, insbesondere die Angaben des UVP-Berichts nach §
3 Absatz 2, die behördlichen Stellungnahmen nach §
7 Absatz 4 Satz 1 des Atomgesetzes und die behördlichen Stellungnahmen nach §
7a sowie die Einwendungen der Öffentlichkeit nach den §§
7 und
7a in der Entscheidung berücksichtigt wurden oder auf welche Art und Weise ihnen anderweitig Rechnung getragen wurde.