Werden Arbeitnehmer entgegen §
1 Absatz 1 Satz 3 von einer anderen Person überlassen und verstößt diese Person hierbei gegen §
1 Absatz 1 Satz 1, 5 und 6 oder Absatz 1b, gelten für das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers §
9 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b und §
10 entsprechend.