Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004)
AufenthG 2004 vollständig anzeigen
§ 85 AufenthG 2004 – Berechnung von Aufenthaltszeiten |
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Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.