§ 46 AufenthV – Gebühren für das Visum |
| für die Erteilung eines nationalen Visums (Kategorie „D“), auch für mehrmalige Einreisen |
75 Euro, |
| für die Verlängerung eines nationalen Visums (Kategorie „D“) |
25 Euro, |
| für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundes- gebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum (§ 6 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes) |
60 Euro. |