den Antritt der Auslieferungs-, Untersuchungs- und Strafhaft und den Beginn der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §
63 des Strafgesetzbuches, der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach §
64 des Strafgesetzbuches und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach §
66 des Strafgesetzbuches,