für die auf der Grundlage der nach §
21 Absatz 2 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes für das Jahr 2019 übermittelten Leistungsdaten für vollstationäre Krankenhausfälle vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus eine durchschnittliche Fallschwere (Casemixindex) und eine durchschnittliche Verweildauer ermittelt werden können, den in der Anlage für das einzelne Krankenhaus ausgewiesenen Euro-Betrag,