AuslGrdBesStBefrV
Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für Grundbesitz ausländischer Staaten, der für Wohnzwecke des Personals diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen benutzt wird (AuslGrdBesStBefrV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.11.1981
Fundstelle:
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§ 3 AuslGrdBesStBefrV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft.