AuslGrdBesStBefrV
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Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für Grundbesitz ausländischer Staaten, der für Wohnzwecke des Personals diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen benutzt wird (AuslGrdBesStBefrV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
11.11.1981
Fundstelle:
BGBl II 1981, 1002
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§ 3 AuslGrdBesStBefrV
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft.
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