AuslVerbindlG
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Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland (AuslVerbindlG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
09.06.1933
Fundstelle:
RGBl I 1933, 349
Stand:
Geändert durch Art. 4 G v. 18.3.
1975 I 705
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§ 3 AuslVerbindlG
Die eingezahlten Beträge ... werden den ausländischen Gläubigern gutgeschrieben. Die Ansprüche der Gläubiger aus der Gutschrift bestimmen sich nach Grundsätzen, die in der Satzung der Konversionskasse festgelegt werden. ...
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