AuslWBGDV 10
Zehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Zweite Verlängerung der Anmeldefrist) (AuslWBGDV 10)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
12.08.1955
Fundstelle:
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§ 3 AuslWBGDV 10 – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.