BAPauschV
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Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung (BAPauschV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
27.09.2002
Fundstelle:
BGBl I 2002, 3961
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 32 G v. 12.12.
2019 I 2652
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§ 5 BAPauschV – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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