Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige
Beschäftigung zu fördern ist (Baubetriebe-Verordnung - BaubetrV 1980)
BaubetrV 1980 vollständig anzeigen
§ 4 BaubetrV 1980 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
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Diese Verordnung tritt am 1. November 1980 in Kraft.