Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
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§ 2 BeamtVG – Arten der Versorgung |
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Versorgungsbezüge sind
- 1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2.
Hinterbliebenenversorgung,
- 3.
Bezüge bei Verschollenheit,
- 4.
Unfallfürsorge,
- 5.
Übergangsgeld,
- 6.
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
- 7.
Erhöhungsbetrag nach §
14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
- 8.
Unterschiedsbetrag nach §
50 Abs. 1 Satz 2 und 3,
- 9.
Leistungen nach den §§
50a bis
50e,
- 10.
Ausgleichsbetrag nach §
50 Abs. 3,
- 11.
Anpassungszuschlag nach §
69b Satz 5,
- 12.
Einmalzahlung nach Abschnitt 11.