BEG
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Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
18.09.1953
Fundstelle:
BGBl I 1953, 1387
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 G v. 28.6.
2021 I 2250
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§ 90 BEG
Hat der Verfolgte eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen oder weist er nach, daß er die Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer solchen Tätigkeit erfüllt, so finden §§
69
,
71
entsprechende Anwendung. §
72
gilt sinngemäß.
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