BEG
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Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
18.09.1953
Fundstelle:
BGBl I 1953, 1387
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 G v. 28.6.
2021 I 2250
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§ 93 BEG
Der Verfolgte kann an Stelle der Kapitalentschädigung eine Rente wählen. Bei Bemessung der Rente sind das Lebensalter des Verfolgten und die ihm nach §
92
zustehende Kapitalentschädigung angemessen zu berücksichtigen.
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