BEGDV 2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEGDV 2)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
31.03.1966
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.4.2024 I Nr. 130
Konstitutive Neufassung gem. Art. I V v. 31.3.1966, in Kraft getreten am 4.5.1966
Ersetzt V v. 24.12.1954 I 510
BEGDV 2 vollständig anzeigen

§ 1 BEGDV 2 – Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG

Die in § 28 Abs. 2 BEG für entsprechend anwendbar erklärte Vermutung des § 15 Abs. 2 BEG erstreckt sich nur darauf, daß die seinerzeit eingetretene Schädigung auf nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen zurückzuführen ist. Die Vermutung erstreckt sich nicht auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Schädigung und dem derzeitigen Gesundheitszustand des Verfolgten.