Startseite
Inhaltsverzeichnis
BEGDV 2
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 5 Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
Nachhaltig ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (§ 28 Abs. 3 BEG), wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sie nicht nur vorübergehend bestanden hat oder nicht nur vorübergehend bestehen bleiben wird.