BEGDV 3
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEGDV 3)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.04.1966
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 17.4.2024 I Nr. 130
Konstitutive Neufassung gem. Art. I V v. 28.4.1966 I 300, in Kraft getreten am 4.5.1966
Ersetzt V v. 6.4.1955 I 157
BEGDV 3 vollständig anzeigen

§ 13 BEGDV 3 – Berechnung der Kapitalentschädigung

Der Berechnung der Kapitalentschädigung ist die als Anlage 2 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungsübersicht zugrunde zu legen, die das durchschnittliche Diensteinkommen (Grundgehalt und Wohnungsgeld) dieser Beamtengruppen, nach Lebensaltersstufen gegliedert, ausweist.