BEGTPG
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BEGTPG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
07.07.2005
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
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§ 7 BEGTPG – Aufgaben des Beirates

Der Beirat hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben.