Nach vollständiger Versteigerung der Gesamtversteigerungsmenge nach §
11 Absatz 1 verkauft die beauftragte Stelle im Jahr 2026 Emissionszertifikate zu einem Überschussmengenpreis von 68 Euro pro Emissionszertifikat. Für die Durchführung dieses Verkaufs gelten die Regelungen nach den §§
9 und
10 entsprechend.