BeiratsV
Artikel oder Paragraph aufrufen
Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
11.11.1971
Fundstelle:
BGBl I 1971, 1801
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 23.12.
2003 I 2848
BeiratsV vollständig anzeigen
§ 2 ›
§ 1 BeiratsV – Errichtung des Beirates
Bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet.
§ 2 ›