Startseite

BetTerHMstrV

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 1  Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die spezifischen Verfahrensregelungen im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk.