BewG§39DV 2
Artikel oder Paragraph aufrufen
Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG§39DV 2)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
24.11.1967
Fundstelle:
BGBl I 1967, 1191
BewG§39DV 2 vollständig anzeigen
§ 2 ›
§ 1 BewG§39DV 2
Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die weinbauliche Nutzung der Anlage zu entnehmen.
§ 2 ›