BEZNG
Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz - BEZNG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.12.1993
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 2 G v. 28.6.2021 I 2250
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§ 2 BEZNG – Vermögen des Bundeseisenbahnvermögens

Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten der in § 1 genannten Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" sind Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens.