BfRG
Gesetz über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR-Gesetz - BfRG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
06.08.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 27.9.2021 I 4530
BfRG vollständig anzeigen

§ 11 BfRG – Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter

Auf die Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundesinstitutes sind die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstige Bestimmungen anzuwenden.