BImSchV 10 2010
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - BImSchV 10 2010)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
08.12.2010
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.5.2024 I Nr. 169
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§ 7 BImSchV 10 2010 – Anforderungen an Autogas

Autogas darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe April 2022, genügt.