BinSchG
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Binnenschiffahrtsaufgabengesetz - BinSchG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.02.1956
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 20.3.2023 I Nr. 82; 2023 I Nr. 126;
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.10.2026 I Nr. 320
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§ 3c BinSchG – Angleichung der Wettbewerbsbedingungen

Mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung hat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger angeglichen werden und dass durch einen lauteren Wettbewerb der Verkehrsträger eine volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermöglicht wird.