BinSchPersV
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Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
26.11.2021
Fundstelle:
BGBl I 2021, 4982
(5204) (
2023 I Nr. 144
)
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.
2025 I Nr. 381
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§ 30 BinSchPersV – Leichtmatrose und Leichtmatrosin
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss
1.
mindestens 15 Jahre alt sein und
2.
Folgendes vorweisen können:
a)
einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach §
55
Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz 2 zugelassenen Ausbildungsprogramms oder
b)
einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines nach §
55
Absatz 3 zugelassenen Weiterbildungsprogramms für die Betriebsebene.
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