BinSchUO 2018
Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,  (Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO 2018)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.09.2018
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.12.2025 I Nr. 381
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§ 14 BinSchUO 2018 – Entzug einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung

Erfüllt ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein Schwimmkörper nicht mehr die seinem Zeugnis entsprechenden technischen Vorschriften, so kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt jede gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung entziehen. Die §§ 12 und 13 dieser Verordnung und die §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.