BinSchUO 2018
Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,  (Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO 2018)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.09.2018
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.12.2025 I Nr. 381
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§ 32 BinSchUO 2018 – Ausnahmen für Gütermotorschiffe und Sondertransporte

§ 31 gilt nicht für die Beförderung von Fahrgästen
1.
auf einem Gütermotorschiff im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 1.6 ES-TRIN, wenn
a)
der Haupterwerbszweck die Güterbeförderung ist und
b)
die Beförderung von Fahrgästen ausschließlich bei Gelegenheit der Ausübung dieses Haupterwerbszwecks durchgeführt wird,
2.
im Rahmen von Sondertransporten nach § 1.21 der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b bis d.