BITV 2.0
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
12.09.2011
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.10.2023 I Nr. 286
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§ 4 BITV 2.0 – Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
1.
Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
2.
Hinweise zur Navigation,
3.
eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
4.
Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.