BLEG
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLEG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.08.1994
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 364 V v. 31.8.2015 I 1474
BLEG vollständig anzeigen

§ 12 BLEG – Angestellte, Arbeiter

Auf die Angestellten und Arbeiter der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.