BLG
Bundesleistungsgesetz (BLG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
19.10.1956
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
BLG vollständig anzeigen

§ 95 BLG

Die nach Kapitel 12 des Postgesetzes oder Teil 10 Abschnitt 2 des Telekommunikationsgesetzes verpflichteten Unternehmen sowie öffentliche Eisenbahnen können nicht zu Leistungen nach diesem Gesetz herangezogen werden.